AGB für die Nutzung der Lagerflächen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
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1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Betreibergesellschaft Fit Pro Quo Verwaltungs UG, Alzey (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) für die Anmietung von Lagerflächen in der Lagerstätte an der Münsterstraße 15, 55116 Mainz. Sie sind Bestandteil jedes Mietvertrages.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter Lagerflächen zur eigenständigen Einlagerung von Gegenständen zur Verfügung. Es handelt sich nicht um einen Verwahrungsvertrag, und der Vermieter übernimmt keine Obhutspflichten hinsichtlich der eingelagerten Gegenstände.
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2. Vertragsabschluss, Mietdauer und Kündigung
2.1 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald sich der Mieter auf der Website www.storageyourstuff.de registriert und einen Lagerraum bucht.
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2.2 Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen. Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Stichtag (Tag des Mietbeginns) schriftlich gekündigt wird.
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2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet.
3. Widerrufsrecht und Kündigung
3.1. Da es sich um die Anmietung eines Lagerraums für einen bestimmten Zeitraum handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist nur nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsbedingungen möglich.
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3.2. Der Mietvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Stichtag schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss über den Kundenaccount auf der Website storageyourstuff.de erfolgen.
4. Nutzung der Lagerfläche und verbotene Gegenstände
4.1 Der Lagerraum darf ausschließlich zur Einlagerung von zulässigen Gegenständen genutzt werden. Eine Nutzung als Wohn- oder Arbeitsraum ist untersagt.
4.2 Es ist verboten, gefährliche, explosive, entflammbare, gesundheitsschädliche, verderbliche oder illegale Gegenstände zu lagern. Ebenso untersagt ist die Lagerung von lebenden oder toten Tieren, Pflanzen, Waffen, Munition, Drogen und verderblichen Lebensmitteln.
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4.3 Auf dem gesamten Gelände und in den Lagerflächen sind folgende Tätigkeiten verboten:
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Reinigung, Wartung oder Betankung von Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten
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Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb der Lagerfläche ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters
5. Zutritt und Öffnungszeiten
5.1 Der Zutritt zum Lagergebäude ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag 6:00 – 22:00 Uhr gestattet.
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5.2 Der Vermieter kann spezifische Öffnungszeiten für einzelne Lagerbereiche festlegen oder die Öffnungszeiten mit einer Frist von vier Wochen per Aushang im Eingangsbereich ändern.
6. Sicherheit und Schließpflichten
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6.1 Der Mieter ist verpflichtet, alle Türen nach Verlassen des Gebäudes ordnungsgemäß zu schließen, insbesondere Eingangs- und Notausgangstüren.
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6.2 Fehlalarme, die durch Fehlverhalten des Mieters ausgelöst werden, führen zur Übernahme der Kosten für den Wachdienst oder die Feuerwehr durch den Mieter.
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6.3 Der gesamte Lagerbereich wird 24/7 videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden für maximal 30 Tage gespeichert. Der Mieter erklärt sich mit der Videoüberwachung und der Verarbeitung der Aufnahmen einverstanden.
7. Mietzins, Kaution und Zahlungsbedingungen
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7.1 Der Mietzins ist im 4Wochen Rhythmus im voraus zu leisten und wird über die Buchungsplattform sowie dem Zahlungsdienstleister STRIPE auf unserer Website www.storageyourstuff.de abgewickelt.
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7.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins mit einer Frist von vier Wochen anzupassen. Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Mietpreiserhöhung außerordentlich kündigen.
8. Haftung und Versicherung
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8.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den eingelagerten Gegenständen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Vermieters zurückzuführen.
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8.2 Der Mieter ist verpflichtet, die eingelagerten Gegenstände auf eigene Kosten gegen Schäden wie Feuer, Wasser, Diebstahl und Vandalismus zu versichern.
9. Entsorgung von Verpackungsmaterial und Abfall
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9.1 Der Mieter ist verpflichtet, anfallenden Müll und Verpackungsmaterial eigenständig zu entsorgen.
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9.2 Das Zurücklassen von Müll oder Gegenständen im Gebäude oder auf dem Gelände ist untersagt. Verstößt der Mieter dagegen, werden die Entsorgungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
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10. Rückgabe des Lagerraums
10.1 Der Mieter muss den Lagerraum bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt, besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand mit dem eingehängten und verschlossenen Zahlenschloß und dem original Zahlencode zurückgeben. Andernfalls wird für die Reinigung oder Neuanbringung eines Schlosses ein Bearbeitungsaufwand von €150,- fällig und dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
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10.2 Verbleiben nach Vertragsende noch Gegenstände des Mieters im Lagerraum, darf der Vermieter diese auf Kosten des Mieters entfernen, einlagern oder verwerten.
11. Datenschutz
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11.1 Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsdurchführung und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
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12. Schlussbestimmungen
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12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
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12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Alzey.
Fit Pro Quo Verwaltungs UG, März 2025